Hochwasser im Nordseebad Dangast
Nordseebad Dangast Wasser

Hochwasserzeiten im Nordseebad Dangast
Hier sehen Sie den aktuellen Pegelstand an der Vareler Schleuse,
die Werte weichen 15 - 30 Minuten von den real Daten der Gezeiten in Dangast ab.
Die Gezeitenübersicht der letzten 7 Tage finden Sie HIER.

Hochwasser Gezeiten Kalender Varel Dangast
Quelle: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Warum Sie hier keinen Gezeitenkalender in tabellarischer Form für Ihren Urlaub finden erörtert die Drucksache 16/9500, der Bericht für die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2007:

"
2.14.8 Erhebung von Nutzungsentgelten für Gezeitendaten
Ein eingetragener Verein wandte sich an den Petitionsausschuss
und beschwerte sich darüber, dass das Bundesamt
für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) seit dem
Jahre 2003 für die von ihm erhobenen Gezeitendaten
Nutzungsentgelte bei Weiterverbreitung durch Dritte erhebe.
Früher seien diese Daten der Öffentlichkeit kosten frei zur
Verfügung gestellt worden. Die Weiterverbreitung
durch Dritte, z. B. durch die touristischen Betriebe an der
Nordseeküste in Form von Gezeitenkalendern, habe problemlos
erfolgen können, um die Menschen an der Küste
und vor allem die Urlauber über die Gezeiten zu informieren.
Der Verein vertrat die Auffassung, dass die nunmehr infolge
der eingeführten Nutzungsentgelte entstehenden
Mehrkosten bei den touristischen Organisationen an der
Nordseeküste nicht aufgefangen werden könnten. Die
Verbreitung von Gezeitendaten sei nicht nur ein besonderer
Service, sondern auch aus Sicherheitsgründen wichtig
und diene damit der Grundversorgung der Gäste in der
Nordseeregion. Die Grundversorgung könne angesichts
der nunmehr zu zahlenden Nutzungsentgelte nicht mehr
aufrechterhalten werden. Damit die Kommunen in den
entsprechenden Regionen ihren Aufgaben im Hinblick
auf den Tourismus gerecht werden könnten, sei eine
kostenlose Überlassung der Gezeitendaten erforderlich.
Der Petitionsausschuss nahm sich der Angelegenheit an
und stellte fest, dass die Entgeltregelung für die Nutzung
von Gezeitendaten auf der „Rahmenrichtlinie für die
Geodatenabgabe durch Bundesbehörden“ beruht. Die
Bundesrepublik Deutschland hat zwar an den bei den
Bundesbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben
entstehenden Datenbanken oder Werken das Urheberrecht,
und es besteht das Recht, diese Datenbanken oder
Werke wirtschaftlich zu nutzen, sowie Nutzungsrechte an
Dritte zu übertragen und Nutzungsentgelte zu erheben.
Gleichwohl besteht nach Ansicht des Petitionsausschusses
ein öffentlicher Anspruch nach allgemeinem und kostenfreiem
Zugang zu solchen Informationen. Es gibt zwar
eine kostenfreie Veröffentlichung der aktuellen Gezeitendaten
im Internet und in Tageszeitungen sowie in regional
erscheinenden kostenlosen Wochenblättern, eine Weiterverwertung
durch Dritte ist aber kostenpflichtig. Dies
hielt der Petitionsausschuss, soweit Kommunen eigene
Kalender mit den Gezeitendaten herausgeben bzw. diese
in ihren Websites oder Broschüren veröffentlichen wollen,
im Sinne der vorbeugenden Gefahrenabwehr nicht
für hilfreich.
Da nach Auffassung des Petitionsausschusses Abhilfe
nötig war, empfahl er, die Petition der Bundesregierung
zur Berücksichtigung zu überweisen.
"

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/073/1607351.pdf

Wenn wir die Startseite als Grundlage nehmen würden für uns Kosten von 1200,-- Euro nur für die Hochwasserkalender Daten anfallen.